Allgemeine Geschäftsbedingungen  

KrugerParkSafariScout.com ist das Spezial Safari Angebot des Einzelunternehmens SafariScout.com, für das Beate Gernhuber als Inhaberin, Betreiberin und alleinige Kontaktperson steht. Weitere Infos finden Sie in unserem Impressum, der Datenschutzerklärung sowie dem Disclaimer zur Nutzung dieser Website unten rechts auf der Seite. 

1. Teil

1.1. Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages
Die Reisevermittlungsagentur SafariScout.com, Inhaberin Beate Gernhuber, vermittelt ausschliesslich die Abschlüsse von Reise- und Mietfahrzeugverträgen zwischen den Kunden und den jeweiligen Reiseveranstaltern bzw. Mietfahrzeugfirmen. Bei einer Buchung kommt der die Reise bzw. das Mietfahrzeug betreffende Vertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsanbieter zustande, nicht jedoch mit SafariScout.com. In keinem Falle erbringt SafariScout.com Reise- bzw. Mietfahrzeugleistungen in eigener Verantwortung. Bei der Vermittlung von Reiserücktritts-, Reisekranken- oder Reisegepäckversicherungen gelten ausschliesslich die Geschäfts- und Haftungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen, die SafariScout.com dem Kunden vor der Vermittlung eines Versicherungsvertrages zur Verfügung stellt.

Ein Vermittlungsvertrag zwischen SafariScout.com und dem Kunden ergibt sich dadurch, dass der Kunde durch Ausfüllen der Reise- bzw. Mietfahrzeuganmeldung oder einer Reiseversicherungsanmeldung auf den SafariScout.com-Websites sowie Zusenden der Anmeldung via Email, Post oder Website-Buchungsformular der Vermittlungsagentur einen entsprechenden Vertrag anbietet. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn SafariScout.com dieses Angebot – durch eine schriftliche Bestätigung via Email, Fax oder Brief - angenommen hat. SafariScout.com verpflichtet sich ausschliesslich dazu, die Vermittlungs-, Beratungs- und Informationsaufgaben zu erbringen, die notwendig sind, um Kunden und Veranstalter zusammenzubringen. Für den Abschluss des Reisevertrages zwischen Reiseveranstalter oder Mietfahrzeuganbieter und dem Kunden gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Nur dort wird geregelt, welche Leistungen der jeweilige Anbieter bzw. Veranstalter zu gewährleisten hat, unter welchen Umständen eine teilweise oder komplette Nichterfüllung dieser Leistungen vorliegt und wann der Kunde aufgrund von Mängeln in der Leistung rechtliche Schritte bzw. Schadensersatz fordern kann. Gleiches gilt für die Vermittlung von Reiseversicherungen durch SafariScout.com. SafariScout.com tritt nicht nur dann ausschliesslich als Vermittler auf, wenn einzelne Leistungen zum Vertragsgegenstand werden, sondern auch, wenn der Kunde mehrere Einzelleistungen vermittelt bekommt und dabei erkennbar ist, daß die entsprechend bezeichneten Leistungen getrennt voneinander angeboten, unter fremder Regie durchgeführt sowie gesondert gezahlt werden müssen. In keiner Weise gehört die Durchführung von Reisen bzw. die Bereitstellung von Mietfahrzeugen zu den Vertragspflichten von SafariScout.com.

1.2. Bezahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 20 bis 50 Prozent des Gesamtreisepreises (abhängig vom jeweiligen Reiseveranstalter) wird mit der Reiseanmeldung von SafariScout.com erhoben und ist binnen einer Woche nach Buchung fällig. Erst wenn die Anzahlung eingegangen ist, kann SafariScout.com eine Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters an den Kunden weiterleiten. Die Restzahlung ist entsprechend der Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters fällig – in der Regel jedoch bis 35 Tage vor Tourbeginn - und auf das Konto des Reisevermittlers einzuzahlen. Eingegangene Beträge werden seitens des Reisevermittlers unverzüglich dem Reiseveranstalter gutgeschrieben. Eventuelle Nachteile, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Kunden verursacht werden und nicht auf ein Verschulden von SafariScout.com zurückgehen, hat der Kunde zu tragen. Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Bevorschussung der Reisekosten besteht nicht. Für Reiseanmeldungen, die weniger als 35 Tage vor Tourbeginn getätigt werden, wird der Gesamtreisepreis sofort mit Buchung fällig.

1.3. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden
Wenn der Kunde von der Reise mehr als 35 Tage vor Reisebeginn wirksam zurücktritt oder an der Tour nicht teilnimmt, verliert er die bereits geleistete Anzahlung. Bei Rücktritt binnen 35 Tagen vor Reisebeginn gelten die Rücktrittsregelungen des jeweiligen Veranstalters, die SafariScout.com dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zur Kenntnis gegeben werden. Ausserdem erhebt SafariScout.com in jedem Falle für die erbrachten Beratungs- und Vermittlungsarbeiten eine Pauschalgebühr von € 50 pro Reiseteilnehmer oder Mietfahrzeugbuchung. Eventuelle Ansprüche des jeweiligen Reiseveranstalters oder der Mietfahrzeugfirma, die sich aus deren AGBs ergeben, bleiben von dieser Forderung unberührt.

Im Falle von Umbuchungen hinsichtlich des Reiseziels, -termins oder der Mietfahrzeugklasse sowie des Empfangs- oder Abgabepunktes, die auf Wunsch des Kunden nach bereits erfolgter Buchung ausgeführt werden, wird SafariScout.com eine Umbuchungsgebühr von € 50 pro Reiseteilnehmer bzw. pro Mietfahrzeugbuchung erheben. Eventuelle Ansprüche der Reiseveranstalter bzw. Mietfahrzeugfirmen, die sich aus deren AGBs ergeben, bleiben davon unberührt. SafariScout.com kann dem Kunden bei Rücktritt oder Umbuchung jedoch anstelle dieser Umbuchungsgebühren auch die tatsächlich entstanden Kosten – gemäss Nachweis – in Rechnung stellen.

1.4. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter
In diesem Falle gelten ausschliesslich die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters bzw. der Mietfahrzeugfirma. SafariScout.com erhebt nur dann eine Bearbeitungsgebühr von € 50 pro Reiseteilnehmer oder Mietfahrzeugbuchung, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter oder der Mietfahrzeugfirma Anlass für die Kündigung oder den Rücktritt gegeben hat.

1.5. Haftung des Reisevermittlers aus dem Vermittlungsvertrag
SafariScout.com hat als Reisevermittler die aus dem Vermittlungsvertrag entstehenden Verpflichtungen wie ein ordentlicher Kaufmann zu erfüllen und hat seine Vermittlungsleistung grundsätzlich mit dem Bereitstellen der Reiseunterlagen per Email abgeschlossen. Der Kunde kann Abhilfe einfordern, sollte SafariScout.com diese Vertragspflichten nicht ordnungsgemäss erfüllen. Dabei hat SafariScout.com auch ein Verschulden der Personen zu vertreten, die bei der Erfüllung des Vermittlervertrages mitgewirkt haben. Abhilfe kann in Forme einer gleichwertigen Ersatzleistung erbracht werden. Sollte diese Abhilfe in unverhältnissmässig hohem Aufwand zur Buchung stehen, kann SafariScout.com die Abhilfe verweigern. Auch der Kunde kann wiederum die ihm angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn sie ihm aus triftigem Grunde nicht zuzumuten ist. Bietet SafariScout.com keine Abhilfe an oder lehnt SafariScout.com aufgrund von Unzumutbarkeit die Abhilfe ab, kann der Kunde – sofern die Reise oder Mietfahrzeugleistung dadurch nicht zustande kommt und er bereits Abhilfe verlangt hat – die Erfüllung der Vermittlungsvertrages ablehnen und Schadensersatz bis maximal zur Höhe des Reisepreises verlangen.

1.6. Haftungsbeschränkung
SafariScout.com schliesst Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit aus und beschränkt die Haftung aus der Vermittlertätigkeit auf die Höhe des Reisepreises bzw. der Mietwagenbuchung. Dies geschieht unbeschadet einer eventuellen Haftung des Reiseveranstalters, die vorrangig reguliert.

1.7. Mitwirkungspflicht des Kunden
Bei eventuellen Störungen oder Beanstandungen bei der Vermittlungstätigkeit von SafariScout.com ist der Kunde ausdrücklich verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um eine Behebung der Störungen herbeizuführen und einen eventuell daraus entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei übernimmt der Kunde die Verpflichtung, SafariScout.com von den Beanstandungen ohne Verzug in Kenntnis zu setzen. Dazu gehört insbesondere auch die Überprüfung der Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit, die der Kunde von SafariScout.com erhält. Auf Abweichungen bzw. Unrichtigkeiten müssen SafariScout.com bzw. der jeweilige Leistungsträger binnen drei Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung vom Kunden hingewiesen werden. Nichteinhaltung dieser Frist berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vermittlungsvertrag.

1.8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Der Kunde muss innerhalb eines Monats nach dem laut Vertrag geplanten Reisebeginn Beanstandungen wegen der nicht ordnungsgemässen Erfüllung der Vermittlungsleistung gegen SafariScout.com geltend machen. Ansprüche gegen SafariScout.com, die nach dieser Frist gestellt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde nachweislich ohne eigenes Verschulden diesen Termin nicht einhalten konnte. Ungeachtet der oben genannten Fristen verjähren Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag spätestens sechs Monate nach dem per Vertrag vereinbarten Reisebeginn bzw. Buchungsbeginn für das Mietfahrzeug.

1.9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Teile des Reisevermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des kompletten Vertrages zur Folge.

1.10. Gerichtsstand
Der Kunde kann SafariScout.com nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz massgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers massgebend.

2. Teil - Allgemeine Bestimmungen

Sie sind gültig für den vorstehenden Teil der AGBs.

2.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

2.2. Ein Verstoss des Nutzers/Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei einem begründeten Verdacht, dass ein Verstoss vorliegt, kann SafariScout.com den jeweiligen Kunden von der Nutzung dieser Websites und deren Services ausschliessen, sobald die bereits getätigten Buchungen abgeschlossen sind.

2.3. Allen Vereinbarungen oder Verträgen zwischen dem Kunden/Nutzer und SafariScout.com liegen die vorangegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Im Einzelfall vereinbarte abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform (Email, Fax oder Brief).

2.4. Der Kunde/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden/ Reisenden ist dessen Wohnsitz massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers massgebend.

 
Beate Gernhuber
Potsdam, 10. Mai 2020